- Beratervertrag
- Be|ra|ter|ver|trag 〈m. 1u〉 Vertrag für einen Dienstleister, um für eine Privatperson od. ein Unternehmen beratend tätig zu sein
* * *
Be|ra|ter|ver|trag, der (Wirtsch.):Vertrag, durch den sich jmd. verpflichtet, seine Erfahrung, seine Kenntnisse auf einem bestimmten Gebiet einem Unternehmen o. Ä. gegen Honorar zur Verfügung zu stellen.* * *
Be|ra|ter|ver|trag, der (Wirtsch.): Vertrag, durch den sich jmd. verpflichtet, seine Erfahrung, seine Kenntnisse auf einem bestimmten Gebiet einem Unternehmen o. Ä. gegen Honorar zur Verfügung zu stellen: So habe der Firmenmiteigentümer, entgegen öffentlichen Beteuerungen, auch nach seinem offiziellen Ausscheiden aus der Geschäftsführung per B. in der Weinfirma weiter mitgemischt (Wochenpost 13, 1990, 10).
Universal-Lexikon. 2012.